Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pro Nobis eG

Stand: 01. März 2018



1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge der Pro Nobis eG

(Sitz: Wilhelm-Ziervogelstr. 5, 39418 Staßfurt, eingetragen beim Amtsgericht Stendal, GenR

311) mit Kunden über Leistungen in den Sparten IT-Dienstleistungen, Hausmeisterservices

(einschließlich typischer Pflege- und Reparaturarbeiten sowie Sanierungs-, Pflaster-, Sanitär-,

Elektroinstallations-, Maler- und Bodenarbeiten), Bürodienstleistungen, Handel mit Waren

sowie Genossenschaftsbegleitung (z. B. Beratung zu Gründung, Führung und Umwandlung

von Genossenschaften gem. GenG).


(2) Die AGB gelten sowohl für Unternehmer (B2B, § 14 BGB) als auch Verbraucher (B2C, § 13

BGB). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur bei schriftlicher Zustimmung. Für

B2C-Verträge gelten ergänzende Verbraucherschutzvorschriften (z. B. Widerrufsrecht, §§ 355

ff. BGB); unwirksame Klauseln werden durch gesetzliche Regelungen ersetzt (§ 306 BGB).


(3) Die AGB gelten in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung. Änderungen werden dem

Kunden mitgeteilt und gelten als angenommen, wenn nicht binnen 4 Wochen widersprochen

wird (bei B2C: ausdrückliche Einwilligung erforderlich).


2. Vertragsschluss und Leistungen

(1) Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, als verbindlich gekennzeichnet.

Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung der Pro Nobis eG oder durch

Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform.


(2) Die Leistungen umfassen:

• IT: Beratung, Entwicklung, Wartung von Software/Hardware.

• Hausmeisterservice: Pflege von Gebäuden/Grünflächen, Reparaturen sowie genannte

   Spezialarbeiten (z. B. Sanierung); für diese gelten ergänzend die VOB/B in der jeweils

   gültigen Fassung als vereinbart, soweit nicht abbedungen.

• Bürodienstleistungen: Verwaltung, Buchhaltung, Sekretariat.

• Handel: Lieferung von Waren (z. B. Materialien).

• Genossenschaftsbegleitung: Beratung zu GenG-konformen Strukturen, ohne Rechts- oder

   Steuerberatung (diese ist ausgeschlossen).


(3) Die Pro Nobis eG behält sich vor, Leistungen anzupassen oder zu verweigern, bei höherer

Gewalt, unvorhergesehenen Hindernissen oder fehlender Mitwirkung des Kunden (§ 642

BGB). Subunternehmer können eingesetzt werden; die Pro Nobis eG haftet für deren Auswahl

und Überwachung wie für eigene Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB), jedoch nur im Rahmen der

nachfolgenden Haftungsregelungen und subsidiär. Der Kunde verpflichtet sich, direkte

Ansprüche zunächst gegen den Subunternehmer geltend zu machen und verzichtet auf

Ansprüche gegen die Pro Nobis eG, soweit der Subunternehmer haftet; eine Haftung der Pro

Nobis eG tritt nur ein, wenn der Subunternehmer nicht leistet.


3. Preise, Zahlung und Eigentumsvorbehalt

(1) Preise sind netto zzgl. gesetzlicher MwSt. und verstehen sich ab Werk/Sitz. Zusatzkosten (z.

B. Transport, Material) werden gesondert berechnet.


(2) Zahlung ist fällig innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug; bei Zahlung

innerhalb von 7 Tagen 2 % Skonto. Bei Verzug gelten 9 % p.a. über dem Basiszinssatz (§ 288

BGB) sowie Mahnkosten. Die Pro Nobis eG darf Zahlungen auf ältere Forderungen

verrechnen.


(3) Bis zur vollständigen Zahlung behält sich die Pro Nobis eG das Eigentum an gelieferten

Waren/Leistungen vor (§ 449 BGB). Bei Verarbeitung entsteht Miteigentum; der Kunde

verwahrt unentgeltlich.


4. Lieferung, Erfüllung und Abnahme

(1)  Die Pro Nobis eG kann sich zur Erfüllung Dritter bedienen.


(2) Liefer-/Leistungstermine sind unverbindlich, es sei denn, schriftlich zugesichert.

Verzögerungen durch den Kunden (z. B. fehlende Mitwirkung) verlängern Fristen angemessen

(§ 642 BGB).


(3) Für handwerkliche Leistungen (insb. Hausmeister) gilt: Abnahme erfolgt nach Fertigstellung;

der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet (§ 640 BGB). Mängel müssen unverzüglich gerügt

werden (innerhalb 12 Monaten für B2B, 2 Jahren für B2C). Bei Bauarbeiten gelten VOB/B-

Regelungen (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil B: Allgemeine

Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen) zu Abnahme und Mängelhaftung.


(4) Teilleistungen sind zulässig, soweit zumutbar.


5. Gewährleistung und Haftung

(1) Gewährleistung: Für Waren/Neuleistungen 2 Jahre (§ 437 BGB), für Bauarbeiten

(bauwerksubstanzverändernd) 5 Jahre (§ 634a BGB), für Reparaturen und Instandhaltung 2

Jahre (§§ 631, 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB). Mängel werden nach Wahl der Pro Nobis eG

nachgebessert oder ersetzt. Bei Fehlschlag Rücktritt oder Minderung. Für gebrauchte Waren

ist Gewährleistung ausgeschlossen (bei B2B).


(2) Haftung allgemein: Die Pro Nobis eG haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit,

Verletzung von Leben/Körper/Gesundheit sowie nach Produkthaftungsgesetz. In allen anderen

Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt,

maximal auf den Vertragswert. Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen (bei B2B;

bei B2C nur für unwesentliche Pflichten, § 309 Nr. 7 BGB). Folgeschäden (z. B. entgangener

Gewinn, Betriebsausfall) sind ausgeschlossen.


(3) Speziell für Hausmeistertätigkeiten: Haftung ist auf grobe Fahrlässigkeit/Vorsatz beschränkt;

für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit VOB/B anwendbar (die eine ausgewogene

Regelung bietet, z. B. zu Mängelansprüchen). Keine Haftung für Schäden durch normale

Abnutzung, unsachgemäße Nutzung oder Dritte. Der Kunde trägt das Risiko für

unvorhergesehene Untergrundbedingungen bei Sanierungs-/Bodenarbeiten.


(4) Speziell für Reparaturen und Instandsetzungen (als Bauarbeiten): Haftung minimiert gem. § 13

VOB/B; beschränkt auf Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit, ausgeschlossen für leichte Fahrlässigkeit

und Folgeschäden. Haftung entfällt, soweit Bedenkenhinweise (§ 4 Abs. 3 VOB/B) erfüllt und

Mängel durch Kundenverschulden entstanden sind.


(5) Für Subunternehmer gilt dieselbe Haftungsbeschränkung; der Kunde hat keine direkten

Ansprüche gegen sie, soweit nicht zwingend. Die Pro Nobis eG haftet nicht für Schäden durch

höhere Gewalt oder Kundenverschulden. Subunternehmer haben der Pro Nobis eG gegenüber

ihren Unternehmerstatus glaubhaft zu machen (Prüfung im Sinne von § 14c Abs. 2 UStG).


(6) Verjährung: Haftungsansprüche verjähren in 12 Monaten ab Kenntnis (bei B2B; bei B2C

gesetzlich).



6. Datenschutz und Geheimhaltung

(1) Die Pro Nobis eG verarbeitet personenbezogene Daten gem. DSGVO (Art. 6 Abs. 1 lit. b, f).

Der Kunde stimmt der Verarbeitung zu Vertragserfüllungszwecken zu. Details in der

Datenschutzerklärung (auf Anfrage).


(2) Beide Parteien wahren Vertraulichkeit über Geschäftsgeheimnisse; Verletzung löst

Schadensersatz aus.


7. Kündigung und Beendigung

(1) Laufende Verträge sind mit 3 Monaten Frist zum Quartalsende kündbar. Außerordentliche

Kündigung bei wichtigem Grund (z. B. Zahlungsverzug, § 314 BGB).


(2)Nach Beendigung: Rückgabe von Unterlagen; offene Forderungen bleiben bestehen.


8. Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Staßfurt (Amtsgericht Aschersleben). Es

gilt deutsches Recht unter Ausschluss UN-Kaufrechts.


(2) Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag wirksam;

unwirksame Teile werden durch gesetzliche Regelungen ersetzt.


(3) Änderungen bedürfen der Schriftform; keine mündlichen Nebenabreden.